Künstliche Befruchtung
Wenn heterosexuelle Paare auf dem herkömmlichen Weg kein Kind bekommen können, steht ihnen der Weg der künstlichen Befruchtung offen.. Meist sind körperliche Umstände dafür die Ursache, dass es nicht zur Zeugung eines Kindes kommen konnte. Wenn ein verheirateten Paar ein Jahr oder länger erfolglos versucht hat, ein Kind zu bekommen, können sie sich teilweise die künstliche Befruchtung kostenmäßig erstatten lassen. Homosexuelle Paare sind mit ihrem Kinderwunsch in Deutschland immer noch benachteiligt.
Wenn Kinderwunsch – Schwanger werden auf der Tagesordnung steht und erfolglos verläuft, bringt das psychische Belastungen mit sich. Auch eine künstliche Befruchtung ist nicht leicht zu verkraften. Haben sich hormonelle Behandlungen als erfolglos erwiesen, muss man die Zeit der künstlichen Befruchtung mit möglichst viel Ruhe und Vermeidung von Stress entgegentreten.
Ablauf der künstlichen Befruchtung
Durch eine Samenspende des Partners oder eines Samenspenders wird die Befruchtung außerhalb des Körpers der Frau vollzogen. Anschließend wird das befruchtete Ei von der Frau ausgetragen. Manchmal gelingt es schon beim ersten Versuch, dass die Austragung gelingt. Oft werden verschiedene Versuche unternommen, bis das Ei durch den Körper der Frau angenommen wird. Der weitere Verlauf der Schwangerschaft kann sich weitgehend normal gestalten. Seit 1976 werden künstliche Befruchtungen in Deutschland durchgeführt. Auf diesem Weg werden 2 % aller Paare Eltern. In Dänemark sind es z. B. fast 4 %.
Vaterschaftsfragen bei Samenspendern
Die Rechtslage auf dem Gebiet der Samenspende ist noch recht verworren. In der Regel erkennt der Partner der Frau das Kind vorher als sein eigenes an. Innerhalb von zwei Jahren, nachdem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann es jedoch die Vaterschaft anfechten. So tritt der Samenspender als Vater auf den Plan. Das kann rechtliche Konsequenzen haben. Früher wurden die Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet. Inzwischen wird das Recht des Kindes gewahrt, seine genetische Abstammung zu erfahren. Viele Paare, die mit Hilfe eines Samenspenders Eltern wurden, verschweigen die Existenz des Samenspenders. Dies kann für Familien ein sehr belastendes Geheimnis werden.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Nur verheiratete Paare bekommen 50 % der Kosten für drei Befruchtungsversuche durch die Krankenkassen bewilligt. Unverheiratete Paare bekommen diese Vergünstigung nicht. Die rechtlichen Möglichkeiten als homosexuelles Paar bzw. als Alleinstehende durch eine künstliche Befruchtung in Deutschland schwanger zu werden, ist nach wie vor ungeklärt und wird in den nächsten Jahren diskutiert werden müssen.